Leistungsbeschreibung

  1. Auswahl und Schulung der Bewerber

  2. Vorbereitung und Begleitung einer kindgerechten Vermittlung

  3. Laufende, prozessbegleitende Beratung, Supervision und Fortbildung

  4. Regelmäßiger Vier - Augen Kontakt der Fachberatung für die Kinder/ Jugendlichen

  5. Entwicklung individueller Entlastungsangebote für die Erziehungsstellen und Förderung der Übernahme einer Patenschaft durch eine andere Erziehungsstelle des Trägers als Entlastungsangebot

  6. Pädagogische Freizeiten/ Ausflüge/ Fortbildungswochenenden

  7. Spezielle Angebote für die leiblichen Kinder in der Erziehungsstelle

  8. Vorbereitung oder Begleitung bei der Biographiearbeit

  9. Begleitung der Herkunftsfamilien, Kontaktherstellung und weitere Beratung der Herkunftsfamilie, inklusive Begleitung von Besuchskontakten mit Vor- und Nachbereitungsterminen für alle beteiligten Personen, sowie der Vorbereitung und Begleitung bei Rückkehroptionen

  10. Vorbereitung und Begleitung der Verselbständigungs- und Ablösephase von den Erziehungsstellen

  11. Zusammenarbeit mit dem Jugendamt

  12. Kooperation mit externen Einrichtungen

  13. Konzeptionelle Weiterentwicklung der Erziehungsstellenarbeit


1.) Auswahl und Schulung der Bewerber

Eine intensive Vorbereitung und Auswahl der Betreuungsstellen wird durch die Fachberatung gewährleistet.
Hierzu gehört neben einer umfassenden Klärung der Motivation und der grundlegenden Voraussetzungen für diese Aufgabe auch eine intensive biographische Auseinandersetzung mit der eigenen Familiengeschichte. Die Bewerber werden über alle rechtlichen, wirtschaftlichen und pädagogischen Bereiche informiert.
Sie lernen z.B. extreme Phänomene der Über- oder Untererregung als Folgen von traumatischen Erlebnissen zu erkennen und damit umzugehen. Sie wissen Übertragungen einzuordnen und können Bindungsstörungen und Verhaltensoriginalität begegnen. Sie werden sich damit auseinandersetzen, wie sie die Vergangenheit der Kinder verstehen können und wie sie den Kindern helfen können, das Leben mit zwei Familien zu bewältigen.

Die Bewerber legen ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis und eine gesundheitliche Unbedenklichkeitserklärung vor. Die Fachberatung erfragt beim zuständigen Jugendamt, ob Gründe aus dessen Sicht gegen die Vermittlung eines Kindes in diese Familie sprechen. Damit ist auch das örtliche Jugendamt über die grundsätzliche Absicht informiert.

Seit 2012 können alle interessierten und geeigneten Personen, die über keine pädagogische Ausbildung verfügen durch das zusätzliche Angebot der Trägerkonferenz der Erziehungsstellen im Rheinland an einer Qualifizierungsmaßnahme teilnehmen. Hierbei werden ausschließlich Themen behandelt, die für die Arbeit und das Leben als Erziehungsstelle von Bedeutung sind. Dies geschieht in Kooperation mit den anderen Trägern der Trägerkonferenz.

Die Entscheidung zur Aufnahme eines Kindes findet auf der Grundlage eines gemeinsamen positiven Abschlusses der Vorbereitung statt. Bei der Aufnahme eines Kindes/Jugendlichen wird zwischen dem Träger und der Erziehungsstelle ein Beratungsvertrag abgeschlossen.


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2.) Vorbereitung und Begleitung einer kindgerechten Vermittlung

Vor einer Vermittlung eines Kindes wird zunächst auf der Grundlage der Informationen durch die fallführende Stelle (Jugendamt) im internen Arbeitskreis ein intensiver Erfahrungsaustausch angeregt.
Hier sollen im Vorfeld über Erwartungen, Belastungen und die Tragweite dessen, was auf die Familie und das Kind zukommt, gesprochen sowie eventuell notwendiges Wissen und zusätzliche Hilfen vermittelt werden. Danach wird von der Fachberatung die Kontaktherstellung zum Jugendamt und zur Herkunftsfamilie sowie die Kontaktanbahnung zum Kind begleitet.

Alle notwendigen Schritte für eine möglichst kindgerechte, entspannte, Vertrauen aufbauende Anbahnungszeit werden gefördert.


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3.) Laufende, prozessbegleitende Beratung, Supervision und Fortbildung

Prozessbegleitende Beratung bezogen auf die Entwicklung des Kindes in Hinblick auf die im Hilfeplan festgelegten Ziele wird durch regelmäßige Beratungsgespräche, Hausbesuche und Telefonkontakte sichergestellt.
In Krisen und Konfliktfällen ist flexible Beratung außerhalb der regulären Arbeitszeiten gesichert.

Die Kooperation mit Kindertagesstätte und Schule sowie anderen notwendigen Hilfsdiensten/ Therapeuten und die Kommunikation der am Hilfeprozess beteiligten Personen werden von der Fachberatung gefördert.
Der Betreuungsschlüssel der Beraterinnen liegt bei 1:10 Kindern.

Die Fachberatung erteilt keine Weisungen, weder im alltäglichen Prozess noch als Grundsatzweisungen im Rahmen von Fachaufsicht. Diese liegt beim zuständigen Jugendamt. Einmal im Monat finden Gruppenabende statt, in denen zu den aktuellen Situationen in den Betreuungsstellen ein fachlicher Austausch/ eine supervisorische Betachtung stattfindet.

Außerdem werden aktuelle Themen besprochen; z.B.:

  • Aufsichtspflicht- Schutz von Kindern und Jugendlichen in Erziehungsstellen
  • Umgang mit leiblichen Eltern
  • Neue Erkenntnisse der Hirnforschung
  • Rechtliche Rahmenbedingungen- Gerichtsverfahren
  • Selbstverletzendes Verhalten
  • Resilienzforschungen und –ergebnisse
  • Wie viel Wahrheit braucht mein Kind
  • Gewalt, Grenzsetzung und Macht in der Erziehungsstelle
  • Entwicklung von Rücksichtnahme – Umgang mit Grenzverletzungen und Aggressivität
  • Umgang mit Internetnutzung von Jugendlichen
  • Fester Bestandteil des Fortbildungsangebotes des DE e.V. ist eine dreitägige interne Fortbildung, zu jeweils aus dem Elternkreis gefragten Fachthemen. Hierzu fahren alle Betreuungspersonen mit ihrer gesamte Kernfamilie über ein Wochenende in ein entsprechend geeignetes Tagungshaus.
    Die Betreuung der Kinder (leibliche Kinder und Pflegekinder) ist durch entsprechend geeignetes und extra vorbereitetes Betreuungspersonal gesichert.


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    4.) Regelmäßiger Vier - Augen Kontakt der Fachberatung für die Kinder/ Jugendlichen

    In die prozessbegleitende Beratung der Betreuungsstellen ist der regelmäßige Kontakt zu den betreuten Kindern/ Jugendlichen inbegriffen.
    Dabei können sowohl Freizeitangebote für die Kinder und Jugendlichen, als auch Hilfen bei Schwierigkeiten in der Familie, Schule, o.ä. sowie Hilfen bei dem Verselbstständigungsprozess im Mittelpunkt stehen.
    Einzelfallbezogen werden Besuchskontakte vorbereitet und begleitet. Biographiearbeit mit den Kindern und Jugendlichen wird alters- und entwicklungsabhängig angeboten.

    Grundsätzlich besteht für die Kinder/ Jugendlichen jederzeit die Möglichkeit Kontakt zu der Fachberatung aufzunehmen.

    Die Fachberatung wird dazu abhängig vom jeweiligen Alter, Entwicklungsstand und Interesse der Kinder und Jugendlichen regelmäßig Angebote zu Einzelkontakten machen.
    Hierbei steht im Vordergrund dem Kind oder Jugendlichen die Möglichkeit zu geben, in der Fachberatung eine Person kennen zu lernen, zu der sie eine vertrauensvolle Beziehung aufbauen kann. Es soll die Möglichkeit geschaffen werden die Fachberatung als authentische Person zu erleben, mit der man gemeinsam Spaß haben, aber auch Probleme/ wichtige Themen besprechen kann. Das Kind soll erleben, dass die Fachberatung jemand ist, der sich auskennt und mitfühlen kann, da er sich mit der Geschichte des Kindes beschäftigt hat und sich darauf einlässt, das Kind/ den Jugendlichen zu begleiten.

    In Vier-Augen-Terminen kann mit dem Kind/ Jugendlichen gemeinsam erarbeitet werden, wie es an dem Hilfeplanprozess beteiligt sein kann und will. Grundsätzlich übernimmt die Fachberatung aber keine alltäglichen erzieherischen Aufgaben.


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    5.) Entwicklung individueller Entlastungsangebote für die Erziehungsstellen und Förderung der Übernahme einer Patenschaft durch eine andere Erziehungsstelle des Trägers als Entlastungsangebot

    Für jede Erziehungsstelle wird im eigenen engen Umfeld versucht geeignete Entlastungsangebote zu finden. Diese können nur individuell mit der Erziehungsstelle gemeinsam aufgebaut werden.
    Jede Erziehungsstelle sollte aber die Möglichkeit haben auch als Einzelperson/ Paar/ Kernfamilie Zeit für sich alleine zu haben und Unterstützung in besonders schwierigen Situationen bekommen können. Sollte dies im eigenen Umfeld aufgrund des besonderen Betreuungsbedarfs nicht möglich sein, werden entsprechende zusätzliche pädagogische Angebote genutzt, deren Finanzierung mit dem Jugendamt geklärt werden muss.

    Neben der Fachberatung ist ein System von Patenschaften entstanden. Jedes einzelne Kind soll durch einen Paten aus den Reihen der anderen Erziehungsstellen vertreten werden. In Krisen soll diese Patenschaft dazu dienen, das Kind oder die Erziehungsstelle zu entlasten. Es könnte zum Beispiel für einige Zeit in der Patenfamilie wohnen.

    Des Weiteren kann dieser Pate für das Kind Gesprächspartner, Begleiter oder „Aufmunterer“ sein, eine Person ohne erzieherischen Auftrag, die die Gesamtsituation aber gut kennt und Zusammenhänge erkennen kann.

    Auf dem jährlich stattfindenden Fortbildungswochenende, an dem auch alle Kinder teilnehmen, soll die jeweils übernommene Patenschaft überdacht und eventuell verändert werden.
    Über das Jahr wird diese Patenschaft mit der Fachberatung reflektiert.
    Zur Förderung dieses Aspektes wird jährlich zusätzlich ein Familienausflugstag organisiert, an dem sich alle Familien zu einem gemütlichen Zusammensein mit unterschiedlichen Spiel- und Erfahrungsangeboten treffen.


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    6.) Pädagogische Freizeiten/ Ausflüge/ Fortbildungswochenenden

    Jährlich bieten wir für alle Kinder und Jugendliche passend ausgewählte pädagogische Freizeiten mit unterschiedlichen thematischen Schwerpunkten an. Diese werden immer von den Fachberaterinnen vorbereitet und begleitet.
    Zusätzlich werden BetreuerInnen eingesetzt, die auf ihre besondere Aufgabe vorbereitet werden.

    Darüber hinaus bietet die Fachberatung auch zweimal im Jahr Aktionen wie Familienausflüge oder andere gemeinsame Aktionen an. Hierbei kann sowohl der Kontakt zu dem Kind/ Jugendlichen durch besondere Angebote intensiviert werden, als auch der Kontakt der Kinder/ Jugendlichen untereinander gefördert werden. Es werden dabei häufig gemeinsame biographische Geschehnisse erlebt, thematisiert und verglichen.

    Einmal im Jahr findet ein gemeinsames Fortbildungswochenende statt, an denen sowohl die Erziehungsstelleneltern als auch deren leibliche Kinder und die Pflegekinder teilnehmen.
    Jedes Jahr wird gemeinsam ein Thema ausgewählt, mit dem sich die Erwachsenen an diesem Wochenenden beschäftigen. Die Kinder/ Jugendlichen werden von den zusätzlichen Betreuern mit verschiedenen – meist erlebnispädagogischen Angeboten betreut. Da die Kinder/ Jugendlichen sich mehrmals im Jahr (3 Tage Fortbildungswochenende für die gesamte Familie, Ausflüge und Freizeit) intensiv mit einander beschäftigen, entwickeln sich teilweise engere Beziehungen unter den Kindern/ Jugendlichen, die gefördert und begleitet werden können.

    Beispiele aus den letzten Jahren:

    Pädagogische Freizeiten:

  • Erlebnispädagogische Gemeinschaftstage/ persönliche Grenzerfahrung bei kooperativen, erlebnispädagogischen Angeboten auf dem Bauernhof 2003 - 2006
  • „Sternenhimmel – was sagst du mir“ – Träume und Wahrheiten 2007
  • „Wie geht es dir – wie geht es mir?“ Wahrnehmen von/ Umgang mit Gefühlen 2008
  • „Mein Leben im Wandel“ – Geschichte der Menschheit/ Neandertaler 2009
  • „Vertrauen und Zusammenhalt“ erlebnispäd. Angebote mit Niedrigseilgarten 2010
  • „High Life – Abenteuer klettern gemeinsam erleben“ in Haltern 2011
  • „Soziales Miteinander/ eigene Grenzen“ Wasserskifahren, Bogenschießen und Reiten Nieukerk 2012 und Schaephysen 2013
  • „Wer bist denn du?“ Kennenlernen in Geldern 2014
  • „Starke Jungs“ – Wasserski für die älteren Jungen in Geldern 2014
  • „Städtetrip Berlin“ – für die älteren Mädchen 2014
  • Ausflüge:

  • Straußenhofführung
  • Terrazoo mit Führung und anschließendem gemütlichen Grillen
  • Gemeinsames Bowlen
  • Spiel und Spaß am Oermter Berg
  • Burgführung
  • Museumsbesuch Moyland mit pädagogischen Kunstangeboten
  • Fortbildungswochenenden:

  • Schule – ein rotes Tuch? Zusammenarbeit mit Schule/ Kindergarten
  • psychisches Trauma, chronische Auswirkungen und Chancen der Genesung (Referent: Alexander Korittko)
  • Neue Vormundschaftsgesetzte
  • Modelle gewaltfreier Kommunikation
  • Trauer – ein buntes Thema
  • Selbstfürsorge/ Ressourcen; Was gibt uns Kraft?
  • Sexualentwicklung – Körperlichkeit / psychosexuelle Entwicklung (Referentin: Lycyna Wronska vom Institut für Sexualpädagogik Dortmund)

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    7.) Spezielle Angebote für die leiblichen Kinder in der Erziehungsstelle

    Die leiblichen Kinder der Erziehungsstelle werden bereits in der Entscheidungsphase der Eltern mit einbezogen.
    Die Fachberatung wird die Kinder über die Veränderungen im Familienleben altersentsprechend informieren. Sie führt mit den leiblichen Kindern Gespräche über ihre Vorstellungen, Ängste oder Ablehnungen. Diese werden in dem Entscheidungsprozess mit berücksichtigt.

    Nach der Aufnahme eines Pflegekindes können auch die leiblichen Kinder Gespräche mit der Fachberatung alleine führen. Regelmäßige Familiensitzungen, an denen alle Familienmitglieder teilnehmen sollen, geben die Möglichkeit über die Rollen und Positionen der einzelnen Mitglieder Klarheit zu verschaffen und eventuelle Störungen zu besprechen.

    Die leiblichen Kinder sollen insbesondere eine Entlastung bezüglich der ggf. übernommenen Verantwortung für das Verhalten der Pflegekinder erfahren. Häufig übernehmen leibliche Kinder aufgrund des entsprechenden Alters schon wichtige Betreuungsaufgaben.

    Kontaktwünsche der leiblichen Kinder der verschiedenen Erziehungsstelleneltern untereinander werden von der Fachberatung umgesetzt. Dies kann insbesondere durch die Teilnahme an den gemeinsamen Fortbildungswochenenden aufkommen.
    Dabei erleben die leiblichen Kinder der Erziehungsstellen, dass auch die anderen leiblichen Kinder ähnliche Erlebnisse, Schwierigkeiten, Sorgen oder Ängste haben wie sie selber. Ein Austausch kann entlastende Wirkungen haben.


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    8.) Vorbereitung oder Begleitung bei der Biographiearbeit

    Für Pflegekinder ist die Frage der Zugehörigkeit oft ein zentrales Thema, das auch für den Aufbau einer sicheren Bindung an die Erziehungsstelleneltern bedeutsam ist.
    Auf die Frage, warum sie nicht bei ihren leiblichen Eltern leben können, ist die Antwort oft schwer. Einerseits soll den Kindern die Wahrheit dabei vermittelt werden, anderseits soll das Kind seine leiblichen Eltern nicht als böse oder schlecht ablehnen.
    Aber auch Mitleid gegenüber den leiblichen Eltern oder ein Glorifizieren der Herkunftsfamilie sind nicht förderlich für die weitere Entwicklung in der Erziehungsstelle. Häufig wird man auch feststellen, dass die Kinder sich selbst die Schuld an der Herausnahme zuschreiben.

    Die Frage danach, zu welcher Familie sie gehören wird oft durch Besuchskontakte, Gerichtstermine, selbst durch Hilfeplangespräche immer wieder aktualisiert.

    Der Umgang mit diesen Fragen ist für die Erziehungsstelleneltern trotz Schulung und Beratung oftmals nicht alleine zu bewältigen.
    Hier bietet sich an, dass die Fachberatung aufgrund ihres Wissens über die Biographie des Kindes versucht eine Klärung zu den Fragen mit dem Kind ergänzend außerhalb der Erziehungsstelle zu erarbeiten. Reicht dies nicht, sondern wird eine Überforderung oder Retraumatisierung dabei befürchtet, sollte dies in therapeutischer Begleitung stattfinden.

    Eine biographische Aufarbeitung braucht eine sichere Beheimatung.

    Solange es darum geht, dem Kind eine grundlegende existentielle Sicherheit zu geben und darüber zunächst eine sichere Bindung aufzubauen, sollte eine intensive Biographiearbeit kritisch betrachtet werden.
    Meist ist erst im Jugendalter, wenn die Erziehungsstelleneltern zu den „emotionalen“ und „sozialen“ Eltern geworden sind, dafür der richtige Zeitpunkt.

    Ein einfaches Fotoalbum, welches von den Erziehungsstellen für die Kinder/ Jugendlichen zusammengestellt wird, kann aber schon ein geeignetes Instrument sein, um immer wieder in unverkrampfter Atmosphäre über die biografischen Stationen zu sprechen.


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    9.) Begleitung der Herkunftsfamilien, Kontaktherstellung und weitere Beratung der Herkunftsfamilie, inklusive Begleitung von Besuchskontakten mit Vor- und Nachbereitungsterminen für alle beteiligten Personen, sowie der Vorbereitung und Begleitung bei Rückkehroptionen

    Kontakte zu Herkunftsfamilien werden grundsätzlich unterstützt, wenn diese zum Wohle des Kindes angesagt sind. Wenn die Herkunftseltern dem Kind die Erlaubnis geben in seiner neuen Familie zu leben, den Erziehungsstelleneltern mit Respekt begegnen können und dies auch für das Kind in Besuchskontakten erfahrbar ist, fördert dies den Integrationsprozess und ermöglicht dem Kind wesentliche Entwicklungsschritte.
    Die Besuchskontakte können helfen die Vergangenheit der Kinder zu verstehen und wichtige Informationsträger sein. Vor- und nachbereitende Gespräche mit den am Besuch beteiligten Personen, sowie eine Begleitung der Besuchskontakte können erforderlich sein.

    Die Fachberatung wird die Erziehungsstelleneltern dabei unterstützen, mit einer grundsätzlich wertschätzenden Haltung gegenüber der Herkunftsfamilie dem Kind vermitteln zu können, warum seine leiblichen Eltern nicht weiter die Sorge für das Kind übernehmen können.

    Desgleichen wird die Fachberatung mit den Herkunftseltern daran arbeiten, wie sie ihrem Kind die notwendige Erlaubnis geben können, in der Erziehungsstelle zu leben und wie sie die Besuchskontakte für das Kind angemessen gestalten können. Dabei übernimmt die Fachberatung die Aufgabe die notwendigen Rahmenbedingungen dafür einzufordern.
    Dies soll im Hilfeplan festgeschrieben werden.

    Manchmal braucht das Kind/ der Jugendliche die Erziehungsstelle als eindeutiger Partner bei den Besuchskontakten, so dass die Erziehungsstelle den Besuchskontakt begleitet.

    Manchmal ist es hilfreich, wenn die Herkunftssysteme den Besuchskontakt ohne die Beteiligung der Erziehungsstelle gestalten können.
    Sollte eine Begleitung durch die Fachberatung notwendig sein, wird dies im Hilfeplan vereinbart. Dabei ist zu beachten, dass die Begleitung eine dem Kind eng vertraute und Sicherheit gebende Person ist, die regulierend einwirken kann.
    Im Hilfeplan sollte dann festgelegt werden, wo, wie oft und wie lange die Kontakte stattfinden, wer dabei ist, und was passiert, wenn Rahmenbedingungen nicht eingehalten werden.
    Sollte es zu Situationen kommen, die das Kindeswohl während des Kontaktes gefährden, kann der Kontakt von der Fachberatung sofort abgebrochen werden und eine weitere Klärung mit den Beteiligten wird zeitnah stattfinden müssen.
    Sollte die Übernahme der Aufgabe der Begleitung von der Fachberatung nicht möglich sein, wird der Einsatz einer externen Besuchskontaktbegleitung besprochen, damit der Schutz des Kindes und die Hilfe und Stütze für die Erwachsenen möglich ist.

    Im Hilfeplan sollte auch festgelegt werden, welche Fachkraft zukünftig mit der Herkunftssystem weiterarbeitet und ihr Hilfen gibt.

    Die Herkunftssysteme sollen sich über die Entwicklung des Kindes an dafür im Hilfeplan festgeschriebener Stelle informieren können und dort auch gewünschte Änderungen von Besuchsregelungen sowie mögliche Rückkehrvoraussetzungen und –bedingungen nachfragen können.
    Diese Leistungen werden von der Fachberatung des DE e.V. nur nach ausdrücklicher Auftragserteilung im Hilfeplan übernommen. Eine weitergehende Beratung und therapeutische Unterstützung der Herkunftsfamilie kann die Fachberatung nicht gewährleisten.

    Sollte eine Rückführung des Kindes aufgrund der Veränderungen in der Herkunftsfamilie möglich sein, werden gemeinsam mit der Fallführung die dafür notwendigen Schritte im Hilfeplanverfahren geregelt.


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    10.) Vorbereitung und Begleitung der Verselbständigungs- und Ablösephase von den Erziehungsstellen

    Bezüglich der Verselbstständigung wird meist neben dem Schul- oder Berufsabschluss der Aspekt der Selbstständigkeit als ausschlaggebend angesehen.
    Selbstständigkeit ist ein komplexes Konstrukt, das je nach Betrachtungsweise unterschiedlich definiert wird.
    In der Jugendhilfe werden hierzu oftmals vor allem alltagspraktische Fähigkeiten, wie Wäsche waschen, einkaufen, putzen, selbstständiges Aufstehen, mit Geld umgehen können, ihre Freizeit gestalten etc. gefordert. Auch müssen die jungen Menschen verbindlich Termine selbst einhalten können, Verträge selber abschließen können, mit Beziehungen verlässlich umgehen können und sich selbstständig Hilfe holen können.

    Die Erziehungsstellen sollen die jungen Menschen in diesen Bereichen „fit machen“.

    Die Vorstellung, dass Kinder und Jugendliche selbstständig „gemacht“ werden können unterliegt allerdings dem fatalen Gedankenfehler, dass dieser Prozess von außen diktiert werden kann.
    Wir verstehen dies als Eigenleistung, die im Zusammenspiel von Individuum und Umwelt erbracht wird. Jugendliche können dabei beeinflusst und unterstützt werden, indem ihnen Lernmöglichkeiten und Orientierungsmittel zur Verfügung gestellt werden.

    Kinder und Jugendliche brauchen Ressourcen, um Entwicklungsaufgaben erfolgreich bewältigen zu können. Welche dafür notwendig sind, hängt von jedem Kind bzw. Jugendlichen individuell ab.

    Unterschiedliche Umstände, wie biographische Brüche oder familiäre Belastungen können dazu führen, dass bestimmte Entwicklungsaufgaben noch nicht bewältigt werden konnten oder dass andere Ressourcen dafür benötigt werden. Darüber hinaus müssen sie sich von den „emotionalen“ und „sozialen“ Eltern lösen können. Häufig wird dabei auch noch mal die Beziehung zu den Herkunftseltern neu zum Thema.

    Im Rahmen einer Masterarbeit einer leiblichen Tochter einer ehemaligen Erziehungsstelle wurde zu diesem Thema die Erstellung eines individuellen Selbstständigkeitsprofils angeregt, das wir dankenswerter Weise in unserem Konzept mit einfließen lassen dürfen.

    Mögliche Fragestellungen, um die richtigen Hilfen und Risiken benennen zu können, können hierbei sein:
    Welche Strukturen, Beziehungen und Orte waren für den jungen Menschen bislang hilfreich? Wie hilfreich ist das bestehende Verhältnis zwischen Selbst- und Fremdbestimmung? Wie sieht der Faktor Machtbalance auf den verschiedenen Ebenen aus? Wieweit ist das moralische Urteilsvermögen entwickelt? Was ergibt sich daraus für Forderungen an die Hilfen im Verselbstständigungsprozess?

  • Sind biographische Vorerfahrungen in den bisherigen Hilfen auch in Bezug auf den Verselbstständigungsprozess ausreichend beachtet worden? Wie kann der junge Mensch dies bezüglich der anstehenden Veränderungen nutzten?
  • Welche Lebensentwürfe und Zukunftsperspektiven konnte der junge Mensch entwickeln und wie kann das bereits Gelernte auf die neue, reale Situation übertragen werden?
  • Wie sah bislang die Beteiligung des jungen Menschen aus und welche Konsequenzen ergeben sich daraus für die Beteiligung am Ablösungsprozess aus der Erziehungsstelle?
  • Ist eine Integration in weitere Bildungsgänge oder in Arbeit gut vorbereitet und wie muss diese noch begleitet werden?
  • Ist dem Bildungsprozess genügend Zeit gegeben worden?
  • Diese Aspekte und Fragestellungen können gemeinsam betrachtet werden und mit der Fachberatung kann erarbeitet werden, ob eine Nachreifung weiterhin in der Erziehungsstelle stattfinden soll oder ob eine andere Form der Hilfe, z.B. betreutes Wohnen geeigneter ist.
    Gemeinsam mit den Erziehungsstelleneltern und dem jungen Erwachsenen wird erarbeitet welchen Status die „Eltern“ nach einer Verselbstständigung für das Kind noch haben werden und wie die Zugehörigkeit und Verbundenheit für und in der Familie aussehen kann.
    Gleichfalls werden mögliche andere Betreuungssettings mit dem Jugendlichen gemeinsam besprochen und eventuell angeschaut. Eine Begleitung bei einem Wechsel in eine andere Hilfeform oder in die Verselbstständigung durch die Fachberatung ist aufgrund des vertrauensvollen Verhältnisses anzudenken und mit dem Jugendamt zu vereinbaren.

    Sollte der junge Erwachsene für sich entscheiden, dass er weiterhin die Hilfe in der Erziehungsstelle benötigt und die Erziehungsstelle die dafür notwendigen Hilfen leisten kann, wird dies gemeinsam beim zuständigen Jugendamt besprochen.
    Ein weiterer Verbleib in der Erziehungsstelle ist dann nur durch einen Antrag des jungen Erwachsenen möglich.


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    11.) Zusammenarbeit mit dem Jugendamt

    Die Fachberatung arbeitet mit dem Jugendamt im Rahmen der Vermittlung, der Hilfeplanung und deren Weiterentwicklung zusammen. Die jeweiligen Zuständigkeiten und Funktionen werden jeweils klar besprochen.

    Die Fachberatung ist in dem gesamten Prozess immer vor allem die Kontaktperson für das Pflegekind und die Erziehungsstelle. Dies soll verhindern, dass zu viele Bezugspersonen oder Unklarheiten über Zuständigkeiten zur Belastung werden.

    Die regelmäßigen kindgerechten Kontakte des Vormundes sind dabei zu berücksichtigen. Dem Kind/ Jugendlichen soll klar sein welche Aufgaben das Jugendamt/ der Vormund übernimmt und mit welchen Anliegen er bei der Fachberatung Unterstützung erfahren kann.

    Die Fachberatung informiert in Fachgesprächen mit dem Jugendamt über mögliche Schwierigkeiten oder Konflikte des Kindes oder der Erziehungsstelle. Zu den Hilfeplangesprächen erstellt sie in der Regel gemeinsam mit der Erziehungsstelle einen umfassenden Bericht.

    Dabei wird das Kind/ der Jugendliche ebenfalls beteiligt. Es soll altersgerecht die Möglichkeit geben das Kind/ den Jugendlichen an der Hilfeplanung zu beteiligen. Dies kann sowohl in Form der Erstellung eines eigenen Berichtes zur Lebenssituation und Entwicklung sein, als auch ein separates Vorgespräch zum Hilfeplan mit dem Vormund oder der Fallführung.
    Ziel ist es, dass das Kind/ der Jugendliche selber während des Hilfeplangespräches anwesend ist und sich daran beteiligen kann.

    Bei Hinweisen auf mögliche Kindeswohlgefährdung informiert die Fachberatung das Jugendamt bzw. den Vormund unverzüglich und handelt entsprechend der schriftlichen Vereinbarung mit dem jeweiligen Jugendamt zum Vorgehen bei potentieller Kindeswohlgefährdung.


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    12.) Kooperation mit externen Einrichtungen

    Die Erziehungsstellen sind zunächst die ersten Ansprechpartner für Kindertagesstätte, Schule, Ärzte und Therapeuten oder anderen externen Einrichtungen. Hierbei unterstützt die Fachberatung die Erziehungsstelle.

    Kooperation mit anderen Institutionen/Diensten

    Der Düsseldorfer Erziehungsstellen e.V.

  • ist Gründungsmitglied der Trägerkonferenz der Erziehungsstellen im Rheinland und arbeitete in dessen Fachausschuss beratend mit,
  • ist im Arbeitskreis der Erziehungsstellensysteme im Rheinland vertreten,
  • kooperiert mit dem DPWV
  • Eine konzeptionelle und inhaltliche Zusammenarbeit mit Kindertagesstätten, Schulen, Ärzten, Therapeuten, kinder- und jugendpsychiatrischen Einrichtungen, Rechtsanwälten, Fachhochschulen, Fachschulen, Vereinen und Verbänden zur Förderung des Kindeswohls ist obligat.


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    13. Konzeptionelle Weiterentwicklung der Erziehungsstellenarbeit

    Eine Überprüfung der konzeptionellen Ausrichtung wird entsprechend der neuen Erkenntnisse der verschiedenen Forschungsbereiche zum Pflegekinderwesen regelmäßig insbesondere durch die Fachberatung vorgenommen.

    Durch die Fortbildungen der Fachberaterinnen können zusätzlich spezielle Angebote gemacht werden:

  • Beratung von Menschen mit FASD (Fetales Alkoholsyndrom)
  • Deeskalationstraining
  • Unterstützende familientherapeutische Angebote mit Hilfe des Spiels im Sandkasten
  • Angebote im Rahmen des therapeutischen Reitens

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